ASD Dulsberg-Hohenfelde

Einrichtung auf sozialraum-nord.de

Im Zentrum der Arbeit  des ASD steht das Wohl von jungen Menschen. Hierunter verstehen wir ihr Recht auf gesundes und gewaltfreies Aufwachsen, die individuelle Förderung ihrer Entwicklung sowie dem Alter entsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hierbei arbeitet der ASD auf der Basis des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilferecht).

Der ASD berät und unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Volljährige bis 21 Jahre und ihre Familien mit ihren unterschiedlichen Anliegen unabhängig von ihrer kulturellen und religiösen Herkunft.

Ausgehend von der Lebenssituation der Menschen erarbeitet der ASD mit ihnen gemeinsam Handlungsstrategien unter Einbeziehung ihrer Fähigkeiten, Stärken und Aktivitäten. Bei der Lösungsfindung werden die sozialräumlichen Angebote unterschiedlicher Träger im Stadtteil und gesamtstädtische Angebote genutzt und in die Planungen einbezogen.

Der ASD setzt sich für einen aktiven und präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen mit den Eltern nicht zu gewährleisten, ist der ASD gesetzlich verpflichtet, auch gegen den Willen der Eltern, Maßnahmen zu ergreifen.

Um diese Ziele zu erreichen, arbeitet der ASD mit Jugendhilfeträgern, Schulen, Gesundheitsdiensten, Polizei und weiteren Kooperationspartnern wie Kitas und Beratungsstellen zusammen und sucht gemeinsam nach Lösungen.

Als Ansprechpartner/-innen stehen Ihnen qualifizierte sozialpädagogische Fachkräfte und Verwaltungskräfte zur Verfügung. Vertraulichkeit und Wahrung der gesetzlichen Schweigepflicht sind in der Arbeit des ASD selbstverständlicher Grundsatz.


An den ASD können sich wenden:

  • Alleinerziehende Mütter und Väter
  • Eltern und Familienangehörige
  • Schwangere und werdende Väter
  • Kinder und Jugendliche
  • junge Menschen bis 21 Jahre
  • Menschen, die sich Sorgen um Kinder in ihrem Umfeld machen
  • Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten 


Die Angebote des ASD:

Information über

  • Hilfsangebote und Aktivitäten in Ihrem Stadtteil
  • Möglichkeiten zur Selbsthilfe
  • Leistungen und gesetzliche Ansprüche nach dem Kinder– und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)

Beratung bei

  • Familien- und Elternkonflikten
  • Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder
  • Fragen und Konflikten in der Ausübung der elterlichen Sorge
  • Umgangsregelungen mit dem anderen Elternteil oder Dritten (z.B. Großeltern)

Leistungen

  • bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
  • ambulante Hilfen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung
  • stationäre Hilfen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung
  • Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die von seelischer Behinderung bedroht sind
  • Hilfen für junge Volljährige bis 21 Jahre
  • gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter mit ihren Kindern
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